Sektoraler Heilpraktiker
für Physiotherapie

In unserer Praxis wird nicht die Krankheit in den Mittelpunkt gestellt, sondern Sie als Mensch. Durch professionelles Vorgehen, innovative Hilfsmittel, sowie Analysetools, finden wir heraus was die primäre Problematik bei Ihnen ist.

Sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie

Normalerweise gehen Patienten bei Schmerzen am Bewegungsapparat zum Arzt, der dann ein Rezept für den Physiotherapeuten ausstellt. Die Zusatzqualifikation Heilpraktiker (Physiotherapie) berechtigt unsere Heilpraktiker Tobias und Lisa Brall, Patienten ohne ärztliche Verordnung zu behandeln. Diagnosestellung, Ausstellen eines Rezeptes und Therapie finden also unter einem Dach statt. So sparen Sie sich den Weg zum Arzt und kommen bei akuten Beschwerden direkt zu uns in die Praxis. Ist die Befundlage unklar, werden Patientinnen und Patienten selbstverständlich zu einem Facharzt vermittelt, um das Krankheitsbild durch z.B. Bildgebende Verfahren weiter abzuklären.

Die Vorteile der Behandlung unserer Heilpraktiker (Physiotherapie) liegen auf der Hand:

  • keine lange Wartezeit auf einen Arzttermin
  • Behandlung ohne ärztliche Verordnung
  • Ausführliche Befunderhebung und Diagnosestellung (Physiotherapie)
  • Keine vorgeschriebene Therapieform sowie Behandlungszeit und Anzahl der zu leistenden Behandlungen und dadurch effektive Behandlung Ihrer Beschwerden
Patientin bei der Anmeldung
Lisa Brall mit einem Patienten bei der Physiotherapie

Erfahren Sie mehr zum Heilpraktiker (Physiotherapie)
Hier finden Sie die häufig gestellten Fragen unserer Patienten.

Zuerst wird ein ausführlicher Befund erstellt, um der Ursache Ihrer Schmerzen auf den Grund zu gehen. Hierzu durchlaufen Sie mit unseren Heilpraktikern ein Anamnesegespräch sowie eine körperliche Untersuchung. Im Anschluss folgt die gemeinsame Vereinbarung der Therapieziele.

Die von uns verordnete Therapie wird, da sie nicht vom Arzt ausgestellt wurde, leider nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Für alle Privatpatienten/innen sowie Patienten/innen mit privater Zusatzversicherung gibt es jedoch die Möglichkeit der Erstattung.

Die Rechnungen der Heilpraktiker (Physiotherapie) werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (kurz: GebüH) erstellt und können bei den Privatversicherungen als Heilbehandlung geltend gemacht werden.
Bitte prüfen Sie im Vorfeld, ob in Ihrem Versicherungstarif Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind.

Viele Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern oder auch Nichtmitgliedern für einen geringen monatlichen Beitrag eine Zusatzversicherung an.
Diese kann, je nach Wunsch, auch die Kosten für Behandlungen im Bereich der Heilpraktik mit abdecken. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.